PTA Ausbildungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Sie erhalten das Recht, eine Ausbildung in der PTA – Personal Trainer Academy der FIT TEAM Group GmbH zu absolvieren, u.a. die Ausbildung Fitness-Boxen, Personal Trainer, Kettlebell-Trainer-Basic, Sling-Training-Basic und Faszien-Techniken.

1.2 Die Einzelheiten der jeweiligen Ausbildung werden durch die FIT TEAM Group GmbH festgelegt.

2. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller weiteren vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer oder eventuell geänderter Leistungsangebote des Lehrprogramms der Personal Trainer Academy.

2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die FIT TEAM Group GmbH Ihnen diese unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt und Sie nicht innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widersprechen.

3. Anmeldung

3.1 Eine gültige Anmeldung kann schriftlich auf dem Postweg oder online vorgenommen werden. Sie gilt als verbindlich und ist auch ohne sofortige Anmeldebestätigung gültig.

3.2 Eine Anmeldebestätigung bzw. Informationen zur Veranstaltung bekommt der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin per Email zugeschickt.

3.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nach freier Kapazität gewährt.

4. Gebühren/Rechnungen/Teilnahme

4.1 Eine tatsächliche Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, sofern der Gesamtbetrag spätestens 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Ausbildung bei der FIT TEAM Group GmbH eingegangen ist. Rechnungen und Ausbildungsinformationen werden mit der Anmeldebestätigung per Email versandt. Die FIT TEAM Group GmbH behält sich vor, Teilnehmer bei Nichtbezahlung von den Veranstaltungen ersatzlos auszuschließen.

4.2 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.

4.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die FIT TEAM Group GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.

4.4 In den Gebühren enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, die Erstprüfung sowie die entsprechenden Unterlagen dafür. Soweit die Prüfung nicht bestanden wird, ist für die Wiederholungsprüfung eine gesonderte Gebühr zu leisten.

4.5 Ratenzahlungen sind grundsätzlich ab einer Lehrgangsgebühr von EUR 300,00 möglich. Erfolgt die Zahlung in zwei Raten wird ein Aufschlag i.H.v. 5 %, bei drei Raten i.H.v. 10 % und bei vier Raten i.H.v. 15 % berechnet. Die Ratenzahlung bedarf jeweils einer schriftlichen Vereinbarung mit der FIT TEAM Group GmbH.

5. Vergünstigungen/Rabatte/Werbeaktionen

5.1 Vergünstigungen jeglicher Art sind nicht miteinander kombinierbar, sind immer zeitlich beschränkt und gelten ausschließlich für den angegebenen Zeitraum. Sie können ausschließlich gewährt werden, wenn der Teilnehmer die Rabattaktion auf der Anmeldung vermerkt und sind nachträglich nicht mehr einsetzbar. Rabatte sind nur auf reguläre Gebühren anwendbar.

5.2 Bei gleichzeitiger Buchung von zwei oder mehreren Veranstaltungen erhält der Teilnehmer einen Sondertarif. Hierfür kann sich der Interessent in Kontakt mit der Zentrale setzen.

5.3 Die Preise bei Sonderangeboten, Frühbuchertarifen und Buchungen mehrerer Ausbildungen sind nicht kombinierbar.

6. Rücktritt von Veranstaltungen/Stornierung und Umbuchung

6.1 Ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich per Post oder Email mitgeteilt werden.

6.2 Bei Rücktritt von einer regulären Ausbildung – egal mit welcher Begründung – fallen bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin keine Kosten an. Bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin erhebt die FIT TEAM Group GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro. Bis 1 Woche vor der Veranstaltung gelten 50% der Lehrgangsgebühren und bei Stornierung weniger als 7 Tage vorher bzw. bei Nichterscheinen ist der Gesamtbetrag der Lehrgangsgebühren in einer Summe zur Zahlung fällig.

6.3 Bei Rücktritt einer individuellen Inhouse Schulung erhebt die FIT TEAM Group GmbH bis 4 Wochen vor dem Schulungsdatum keine Bearbeitungsgebühr. Bis 3 Wochen vor dem geplanten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro erhoben. Bis 10 Tage vor der Schulung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro berechnet, bei Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Ausbildungsbeginn sind 50% der Schulungsgebühr fällig, bei Rücktritt innerhalb von 3 Tagen ist die gesamte Schulungsgebühr als Gesamtbetrag fällig.

7. Kündigung

7.1 Die Teilnahme an der Ausbildung kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden.

7.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese ist gegenüber der FIT TEAM Group GmbH abzugeben. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Abgabe bzw. Absendung maßgebend.

7.3 Bei einer Anmeldung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gilt ein Sonderkündigungsrecht. Meldet sich ein Teilnehmer mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für eine bestimmte Ausbildung an und erhält vom Zeitpunkt zwischen der Anmeldung bis zum Ausbildungstermin einen Job, so kann er jederzeit diese Anmeldung kostenfrei stornieren.

8. Krankheiten/Sportunfähigkeit

8.1 Bei nachgewiesener Krankheit kann für eine begonnene Ausbildung, insbesondere sich über mehrere Wochenenden erstreckende Ausbildung eine Ruhezeit bis maximal 6 Monate gewährt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Ausbildung im Rahmen eines weiteren Ausbildungslehrgangs der Personal Trainer Academy der FIT TEAM Group GmbH nachgeholt.

Sollte sich die Ruhezeit über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erstrecken, so ist eine Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich. Dem Teilnehmer bleibt es dann unbenommen, von seinem Kündigungsrecht (Ziff. 7.1) Gebrauch zu machen.

8.2 Der Antrag auf Ruhezeit ist bei der FIT TEAM Group GmbH spätestens 3 Tage vor dem geplanten Ruhezeitbeginn zu stellen. Dem Antrag muss ein entsprechendes Attest über die Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original beigefügt werden. Eine rückwirkende Anerkennung einer Ruhezeit bei verspäteter Vorlage des Attestes und/oder eines anderweitigen Nachweises erfolgt nicht.

9. Änderungen

9.1 Änderungen verschiedenster Art – z.B. des Referenten, der ausgeschriebenen Termine, des Ortes, des Ablaufplanes der Veranstaltung etc. – behält sich die FIT TEAM Group GmbH  vor. Ebenso das ersatzlose Stornieren einer Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer erhalten in jedem Fall eine rechtzeitige Information über die Änderung.

9.2 Ein Ersatzanspruch an die FIT TEAM Group GmbH bei evtl. bis dahin angefallenen Kosten – z.B. Reiseticket, Übernachtung, etc. – kann nicht gestellt werden. Die bis dahin überwiesene Lehrgangsgebühr wird entweder zurückgezahlt oder kann auf eine andere Buchung umgeschrieben werden.

10. Haftung

10.1 Jede Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt wissentlich auf eigene Gefahr. Die FIT TEAM Group GmbH ist ausschließlich im gesetzlichen Rahmen für Personen- und Sachschäden haftbar.

10.2 Die Haftung ist daher auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.

10.3 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen keine Haftung übernommen.

11. Urheberrecht

11.1 Für die ausgehändigten Unterlagen zu den Veranstaltungen besitzt die FIT TEAM Group GmbH das alleinige Urheberrecht.

11.2 Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass teilweise oder komplette Vervielfältigung der Skripte oder sonstiger öffentlicher Umgang – z.B. Weitergabe an Dritte – ausschließlich untersagt ist und ggf. strafrechtlich verfolgt wird.

12. Datenschutz

12.1 Die FIT TEAM Group GmbH verpflichtet sich im Rahmen des Datenschutzgesetzes, mit den gespeicherten Daten der Teilnehmer vertraulich umzugehen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

12.2 Sobald ein Ausscheiden aus dem Ausbildungslehrgang bei der Personal Trainer Academy erfolgt bzw. die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, werden die Daten des Teilnehmers gelöscht, soweit nicht eine Aufbewahrung dieser Daten notwendig ist.

12.3 Die Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Sie können auf Anfrage Auskunft über die bei der FIT TEAM Group GmbH gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.

13. Zertifikate und Dauer der Anerkennung

13.1 Bei Tagesworkshops oder Ausbildungen ohne Prüfung, erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Bei einigen umfangreichen Grundausbildungen wird das Erlernte bei dem Teilnehmer in einer Prüfung geprüft. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches zeitlich auf 3 Jahre begrenzt ist.

13.2 Auf Antrag des Teilnehmers ist eine Verlängerung des Zertifikates um weitere 3 Jahre möglich. Voraussetzung für diese Verlängerung ist der Nachweis von drei Fortbildungen im Bereich Fitness, Personal Training oder Ernährung im angegebenen Zeitraum. Die entsprechenden für die Verlängerung des Zertifikates notwendigen Fortbildungsnachweise sind der FIT TEAM Group GmbH zur Verfügung zu stellen, entweder auf dem Postwege als Kopie oder eingescannt als Anhang per E-Mail.

Im Anschluss daran wird eine neue Version des Zertifikates von der PTA mit verlängertem Gültigkeitsdatum erteilt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.

14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen oder die Aufhebung des Ausbildungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

14.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 78315 Radolfzell.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernlehrgänge

1. Vertragsgegenstand

1.1 Sie erhalten das Recht, einen Fitness Trainer B-Lizenz Fernlehrgang der PTA – Personal Trainer Academy der FIT TEAM Group GmbH zu absolvieren.

1.2 Die Einzelheiten des Fernlehrganges werden durch die FIT TEAM Group GmbH festgelegt.

2. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller weiteren vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer oder eventuell geänderter Leistungsangebote des Lehrprogramms der Personal Trainer Academy.

2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn die FIT TEAM Group GmbH Ihnen diese unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt und Sie nicht innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widersprechen.

3. Anmeldung

3.1 Eine gültige Anmeldung kann schriftlich per Mail oder auf dem Postweg vorgenommen werden. Sie gilt als verbindlich und ist auch ohne sofortige Anmeldebestätigung gültig.

3.2 Eine Anmeldebestätigung bzw. Informationen zur Veranstaltung bekommt der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin per E-Mail zugeschickt.

3.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nach freier Kapazität gewährt.

4. Gebühren/Rechnungen/Teilnahme

4.1 Rechnungen und Ausbildungsinformationen werden mit der Anmeldebestätigung per Email versandt. Die FIT TEAM Group GmbH behält sich vor, Teilnehmer bei Nichtbezahlung von den Veranstaltungen ersatzlos auszuschließen.

4.2 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.

4.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die FIT TEAM Group GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.

4.4 In den Gebühren enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie die entsprechenden Unterlagen dafür. Besteht der Teilnehmer die Prüfung nicht, so fällt bei einer Nachprüfung eine Gebühr von 95,- € an.

4.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in Teilleistungen jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten. Die einzelnen Teilleistungen dürfen den Teil der Vergütung nicht übersteigen, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Dauer des Fernlehrgangs auf den Zeitabschnitt entfällt, für den die Teilleistung zu entrichten ist. Höhere Teilleistungen sowie Vorauszahlungen dürfen weder vereinbart noch gefordert werden.

5. Kündigung

5.1 Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

5.2 Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

6. Krankheiten/Sportunfähigkeit

6.1 Bei nachgewiesener Krankheit kann für eine begonnene Ausbildung, insbesondere sich über mehrere Wochenenden erstreckende Ausbildung eine Ruhezeit bis maximal 6 Monate gewährt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Ausbildung im Rahmen eines weiteren Ausbildungslehrgangs der Personal Trainer Academy der FIT TEAM Group GmbH nachgeholt.

Sollte sich die Ruhezeit über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erstrecken, so ist eine Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich. Dem Teilnehmer bleibt es dann unbenommen, von seinem Kündigungsrecht (Ziff. 7.1) Gebrauch zu machen.

6.2 Der Antrag auf Ruhezeit ist bei der FIT TEAM Group GmbH spätestens 3 Tage vor dem geplanten Ruhezeitbeginn zu stellen. Dem Antrag muss ein entsprechendes Attest über die Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original beigefügt werden. Eine rückwirkende Anerkennung einer Ruhezeit bei verspäteter Vorlage des Attestes und/oder eines anderweitigen Nachweises erfolgt nicht.

7. Änderungen

7.1 Änderungen verschiedenster Art – z.B. des Referenten, der ausgeschriebenen Termine, des Ortes, des Ablaufplanes der Veranstaltung etc. – behält sich die FIT TEAM Group GmbH  vor. Ebenso das ersatzlose Stornieren einer Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer erhalten in jedem Fall eine rechtzeitige Information über die Änderung.

7.2 Ein Ersatzanspruch an die FIT TEAM Group GmbH bei evtl. bis dahin angefallenen Kosten – z.B. Reiseticket, Übernachtung, etc. – kann nicht gestellt werden. Die bis dahin überwiesene Lehrgangsgebühr wird entweder zurückgezahlt oder kann auf eine andere Buchung umgeschrieben werden.

8. Haftung

8.1 Jede Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt wissentlich auf eigene Gefahr. Die FIT TEAM Group GmbH ist ausschließlich im gesetzlichen Rahmen für Personen- und Sachschäden haftbar.

8.2 Die Haftung ist daher auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.

8.3 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen keine Haftung übernommen.

9. Urheberrecht

9.1 Für die ausgehändigten Unterlagen zu den Veranstaltungen besitzt die FIT TEAM Group GmbH das alleinige Urheberrecht.

9.2 Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass teilweise oder komplette Vervielfältigung der Skripte oder sonstiger öffentlicher Umgang – z.B. Weitergabe an Dritte – ausschließlich untersagt ist und ggf. strafrechtlich verfolgt wird.

10. Datenschutz

10.1 Die FIT TEAM Group GmbH verpflichtet sich im Rahmen des Datenschutzgesetzes, mit den gespeicherten Daten der Teilnehmer vertraulich umzugehen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

10.2 Sobald ein Ausscheiden aus dem Ausbildungslehrgang bei der Personal Trainer Academy erfolgt bzw. die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, werden die Daten des Teilnehmers gelöscht, soweit nicht eine Aufbewahrung dieser Daten notwendig ist.

10.3 Die Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Sie können auf Anfrage Auskunft über die bei der FIT TEAM Group GmbH gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.

11. Zertifikate und Dauer der Anerkennung

11.1 Bei Tagesworkshops oder Ausbildungen ohne Prüfung, erhalten die Teilnehmer ein Teilnahme Zertifikat. Bei einigen umfangreichen Grundausbildungen wird das Erlernte bei dem Teilnehmer in einer Prüfung geprüft. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches zeitlich auf 3 Jahre begrenzt ist.

11.2 Auf Antrag des Teilnehmers ist eine Verlängerung des Zertifikates um weitere 3 Jahre möglich. Voraussetzung für diese Verlängerung ist der Nachweis von drei Fortbildungen im Bereich Fitness, Personal Training oder Ernährung im angegebenen Zeitraum. Die entsprechenden für die Verlängerung des Zertifikates notwendigen Fortbildungsnachweise sind der FIT TEAM Group GmbH zur Verfügung zu stellen, entweder auf dem Postwege als Kopie oder eingescannt als Anhang per E-Mail.

Im Anschluss daran wird eine neue Version des Zertifikates von der PTA mit verlängertem Gültigkeitsdatum erteilt.

12. Gerichtsstandsregelung

12.1 Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.2 Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich

1.nach dem Entstehen der Streitigkeit oder

2.für den Fall geschlossen wird, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.

13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen oder die Aufhebung des Ausbildungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

13.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 78315 Radolfzell

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